Schengener Abkommen

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Das „Schengener Abkommen“ wurde am 14. Juni 1985 auf dem Fahrgastschiff „M.S. Princesse Marie-Astrid“ am luxemburgischen Moselufer in Schengen unterzeichnet und wird seit 1995 in der Praxis angewendet. Es bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Frankreich, Deutschland und den Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg), auf Grenzkontrollen an den Binnengrenzen dieser Staaten zu verzichten.

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Die folgenden Staatssekretäre haben das Schengener Abkommen für ihre jeweiligen Länder unterschrieben:

für Luxemburg: Robert Goebbels
für die Niederlande: Wim F. van Eekelen
für Belgien: Paul de Keersmaeker
für Frankreich: Catherine Lalumière
für Deutschland: Waldemar Schreckenberger

Am 19. Juni 1990 wurde an gleicher Stelle ein zweites Abkommen unterschrieben (Schengener Duchführungsabkommen), was die  konkrete Umsetzung des Übereinkommens in gesetzlicher und technischer Hinsicht festlegt. Mit dem Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 inkraft trat, wude der Schengener Besitzstand („Acquis de Schengen“) in europäisches Recht überführt.

Inzwischen haben sich dem Schengener Abkommen 27 Staaten angeschlossen, das sind alle EU-Staaten (außer Irland, Großbritannien, Zypern, Bulgarien, Rumänien) und zusätzlich Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Visa, die von einem Schengen-Mitgliedsstaat ausgestellt werden, sind im gesamten „Schengen-Raum“gültig.

Lesen Sie den vollständigen Text des Durchführungsabkommen hier:

Schengen agreement